SHK-Arbeiter bei der Arbeit

SHK-Rente Bayern

Für Ihre Altersversorgung

Die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern beteiligen sich an der Altersvorsorge der Arbeitnehmer.

Starke Altersvorsorge für Arbeitnehmer/innen im bayerischen SHK-Handwerk

Die früheren Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) waren nicht mehr zeitgemäß.

Dem wollten die Tarifvertragsparteien Rechnung tragen und haben mit Wirkung zum 01.01.2011 den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen, die SHK-Rente Bayern, unterzeichnet.

Die Tarifvertragsparteien unterstützen die Arbeitnehmer bei ihrer Zusatzversorgung mit einem attraktiven Modell der Betriebsrente. Die SHK-Rente Bayern besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Seit 01.01.2011: altersvorsorgewirksame Leistung des Arbeitgebers
  • Möglichkeit der Eigenbeteiligung über Entgeltumwandlung

Der Münchener Verein ist der von den Tarifvertragsparteien präferierte Partner für die Umsetzung des Tarifvertrages über altersvorsorgewirksame Leistungen.

Für die Arbeitnehmer bedeutet die Inanspruchnahme des Arbeitgeberbeitrages zur SHK-Rente Bayern anstatt der bisherigen VWL mehr Nettoeinkommen, da der Arbeitgeberbeitrag steuer- und sozialversicherungsfrei in die SHK-Rente Bayern fließt.

Arbeitgeberleistung

Ab 01.01.2011 haben alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Arbeitgeberleistung zur SHK-Rente Bayern zu beantragen, die VWL wurde sukzessive abgelöst:

  • Vollzeitbeschäftigte erhalten 75 € monatlich
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Arbeitgeberleistung gemäß ihrer Arbeitszeit
  • Auszubildende erhalten 32 € monatlich

Für die Umsetzung der SHK-Rente Bayern bestehen zwei Möglichkeiten:

Die SHK-DirektRente
Die SHK-DirektRente kann ausschließlich nach Terminvereinbarung mit einem ausgebildeten Berater des Münchener Verein in den SHK-Mitgliedsinnungen oder in den Geschäftsstellen des Münchener Verein abgeschlossen werden.
Der Vorteil: Höhere Leistungen durch weniger Verwaltungsaufwand.

Die SHK-BetriebsRente
Bei der SHK-BetriebsRente erfolgt eine ausführliche Beratung und Betreuung vor Ort – im Betrieb oder beim Arbeitnehmer – durch einen ausgebildeten Berater des Münchener Verein.
Mit der fondsgebundenen DirektVersicherung Balance werden Renditechancen von Fonds mit Beitragsgarantien kombiniert.

 

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Arbeitgeberleistung

Der Arbeitgeber unterstützt die Altersversorgung der Mitarbeiter mit 75 € zuzüglich zum Gehalt.

  ohne betriebliche Altersversorgung SHK-Rente Bayern
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 € 3.000,00 €
+ Arbeitgeberleistung   75,00 €
zu versteuerndes Einkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

Nettoeinkommen monatlich* 2.031,31 €

2.031,31 €

Für die Altersversorgung  

75,00 €

*Werte für 2024, Steuerklasse I, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig, Zusatzbeitrag KV 1,3 %

Fazit: Kein Cent weniger Gehalt, aber 75 € Beitrag für die Altersversorgung.

Entgeltumwandlung

Die Arbeitnehmer im bayerischen SHK-Handwerk haben über den Arbeitgeberbeitrag hinaus die Möglichkeit, die SHK-Rente Bayern mit eigenen Mitteln -  der Entgeltumwandlung -  aufzustocken.

  • Förderung durch den Staat

Diese Form der Vorsorge ist besonders interessant, denn die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und Bis 4 % beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Was heißt das?

Durch die staatliche Förderung kann der Arbeitnehmer bis zu 60 % des Beitrages sparen!

Hier finden Sie eine Beispielberechnung zur Entgeltumwandlung (bitte klicken)

Besonders clever ist es, wenn die Arbeitnehmer eigene Zuzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung leisten und damit ihre Betriebsrente erhöhen. Sie sparen so auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Altersversorgung statt Entgelt

 

ohne
Entgelt-
umwandlung
mit 
Entgelt-
umwandlung
Brutto-Monatseinkommen 3.000,00 €

3.000,00 €

- Entgeltumwandlung   100,00 €
zu versteurndes Einkommen 3.000,00 €

  2.900,00 €

Auszahlungsbetrag 2.031,31 € 1.976,31 €

*Unverbindl. Beispiel für Steuerklasse I

Fazit: Durch die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung wird bei einem Umwandlungsbetrag von 100 € das Nettoeinkommen nur um 55 € vermindert.

Die betriebliche Altersversorgung hat viele Vorteile

Die betriebliche Altersversorgung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit die Altersversorgung der Mitarbeiter zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnnebenkosten sparen.

Mehrwert

Zusätzlich zur Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei Entgeltumwandlung profitiert der Arbeitnehmer von folgenden Vorteilen der SHK-Rente Bayern:

  •  Mehr Netto vom Brutto
  •  Bürgergeld sicher
  •  Mitnahmemöglichkeit des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel
  •  Sehr günstige Konditionen durch Rahmenvertrag
  •  Sofortige Unverfallbarkeit
  •  Kapitalabfindung oder Rente möglich
  •  Garantierte lebenslange Altersrente
  •  Flexible Renteneinstiegsphase
  •  Anpassung der Beiträge jederzeit möglich
  •  Hohe Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben
  •  Hinterbliebenenleistung bei Tod automatisch eingeschlossen

Hinterbliebenleistung

Im Rahmen der SHK-Rente Bayern sind auch die Hinterbliebenen des Mitarbeiters abgesichert.

Eine Todesfallleistung wird an folgende Hinterbliebene ausgezahlt:

  • den Ehepartner oder
  • einen namentlich genannten Lebenspartner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder
  • ein nicht volljähriges leibliches bzw. adoptiertes Kind

Ist keiner der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, können bis zu 8.000 Euro auch an andere Personen ausgezahlt werden. 

Die Todesfallleistung ist wie folgt gestaltet:

  • bei Tod vor Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr wird die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. vorhandener Überschüsse in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • bei Tod nach Rentenbeginn: 
    Bei Vereinbarung einer Rentengarantiezeit wird nach Tod des Mitarbeiters die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt. 

Rentenschutzbrief

Mit dem RentenSchutzbrief ist der Aufbau Ihrer Altersvorsorge mit der SHK-Rente Bayern bei Berufsunfähigkeit gesichert. Nach einer Wartezeit von 3 Jahren werden im Leistungsfall die Beiträge für die SHK-Rente Bayern übernommen. So entsteht keine Versorgungslücke und Sie erreichen sicher Ihr Rentenziel.

Die Vorteile

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Ideale Ergänzung zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung
  • Beitragsbefreiung bis zu dem steuerlich geförderten Höchstbeitrag
  • Voller Schutz nach nur 3 Jahren Wartezeit
  • Sofortschutz bei Berufsunfähigkeit durch Unfall

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Die Direktversicherung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Staatliche Förderung der Beiträge 

Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) für den Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht dabei bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 7.248 €. Bestehende Direktversicherungen nach § 40b EStG sind von diesem Betrag abzuziehen. 

Die Steuerfreiheit der Beiträge greift aber nur dann, wenn die Altersleistung grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Möglich ist es auch, sich bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen zu lassen. Ferner ist bei der Direktversicherung ein Wahlrecht zur Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals vereinbar. Wird dieses ausgeübt, kann das gesamte Kapital zu Beginn der Leistungsphase ausgezahlt werden. 

Darüber hinaus unterliegen die steuerfreien Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialabgabenpflicht. 

Nachgelagerte Besteuerung 

Für Direktversicherungen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert werden, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Renten- oder Kapitalleistungen sind demnach in der Leistungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz) als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. 

Sozialabgabenrechtliche Behandlung der Versicherungsleistungen 

Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung sind als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig. Allerdings gibt es einen dynamisch steigenden Freibetrag (Rentenzahlung 2024: 176,75 € / monatlich;   Kapitalzahlung 2024: 21.210 €) 

Fachverband

Hier geht es zu den Seiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern
 

Versorgungswerk

Hier geht es zu den Seiten des handwerklichen Versorgungswerks

 

CGM

Hier geht es zu den Seiten der Christlichen Gewerkschaft Metall

 

Zertifizierte Beratung

Unsere Beratung ist zertifiziert!